Tobias Langer wird nachfolgend Auftragnehmer genannt.
§ 1 Vertragsparteien, Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer übernimmt für den
Auftraggeber die im Angebot beschriebenen Tätigkeiten und Aufgaben.
(2) Ein bestimmter Erfolg
wird durch den Auftragnehmer nicht geschuldet.
§ 2 Durchführung der Leistung, Leistungszeit
(1) Alle Dienstleistungen werden
beim Auftragnehmer, beim Auftraggeber und/oder einem im Angebot definierten Ort durchgeführt.
(2)
Alle Leistungen werden vom Auftragnehmer nach Absprache unter Angabe des Datums, der Dauer und der
Beschreibung der Leistung dokumentiert, sofern dies für die Abrechnung notwendig ist.
(3) Die
vereinbarte Leistung wird in der Regel durch den Auftragnehmer selbst erbracht.
(4) Der
Auftragnehmer ist berechtigt, Tätigkeiten des Projektes an Subunternehmer zu übertragen. Gegenüber
dem Auftraggeber bleibt jedoch der Auftragnehmer allein für die Leistungserbringung verpflichtet.
Die in einem Vertrag vereinbarten Qualitätsmaßstäbe sind einzuhalten. Der Auftragnehmer wird den
Auftraggeber über die Einschaltung eines oder mehrerer Subunternehmer vorab informieren.
§ 3 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber wird die notwendigen
Voraussetzungen für die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer schaffen und den Auftragnehmer
bei der Erbringung seiner Leistungen unterstützen.
§ 4 Arbeitsmittel, Verantwortlichkeit
(1) Alle für die Erbringung der Leistung
durch den Auftragnehmer benötigten Arbeitsmittel, die über das übliche Maß hinausgehen, sind durch
den Auftraggeber bereitzustellen und zu erwerben.
(2) Die benötigten Arbeitsmittel sind im
Angebot spezifiziert. Sind die Arbeitsmittel vom Auftraggeber als Investitionsgut zu beschaffen, so
sind im Angebot sofern möglich und sinnvoll, Produktalternativen aufzuzeigen.
(3) Der
Auftraggeber ist bezüglich der bereitgestellten Arbeitsmittel an gesetzliche Bestimmungen gebunden
und stellt den Auftragnehmer hinsichtlich sämtlicher diesbezüglicher Ansprüche Dritter frei. Dies
gilt unter anderem für bereitgestellte Software mit der Einhaltung der Lizenzbedingungen und die
Wahrung der Urheberrechte. Entsprechend gilt dies für bereitgestellte Texte und Mediadaten wie
Bilder und Filme.
§ 5 Ansprechpartner
(1) Die Parteien benennen jeweils einen zur Abgabe,
Erteilung sowie Entgegennahme von Informationen sowie Willenserklärungen und
rechtsgeschäftsähnlichen Erklärungen instruierten und bevollmächtigten Ansprechpartner. Sofern
notwendig kann zwischen technischen und kaufmännischen Bereich unterschieden werden.
(2) Der
Ansprechpartner des Auftraggebers ist berechtigt, auch mündlich die Vornahme kostenpflichtiger
Zusatzleistungen zu beauftragen. Der Auftragnehmer bleibt jedoch berechtigt, eine schriftliche
Auftragsbestätigung vom Auftraggeber einzufordern. Diese hat schriftlich als Brief mit Unterschrift,
Fax oder E-Mail zu erfolgen.
(3) Der Wechsel eines Ansprechpartners ist schriftlich anzuzeigen.
Gleiches gilt für einen Wechsel der Kontaktdaten (Adresse, Telefon, Telefax, E-Mail) der
Ansprechpartner.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung des Auftragnehmers und
deren Fälligkeit sind im Angebot geregelt. Sofern nicht anders vereinbart sind Rechnungen innerhalb
von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
(2) Die Preise verstehen sich netto zzgl. aktuell
gesetzlicher Umsatzsteuer.
(3) Die unterbreiteten Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(4) Sollten sich bis zur – oder während der – Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen ergeben,
werden diese dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag
mit Tobias Langer zurückzutreten. In diesem Falle hat der Kunde die bereits erbrachten Leistungen
durch Tobias Langer vertragsgemäß zu vergüten. Das gleiche gilt, wenn das Vertragsverhältnis aus
anderen Gründen vorzeitig, d. h. vor Beendigung des Auftrages, beendet wird.
(5) Nach
schriftlicher Auftragsbestätigung und mit Beginn der Arbeit, kann Tobias Langer eine Vorauszahlung
in Höhe von 50 Prozent der Auftragssumme berechnen. Eine Erhöhung der Vorauszahlung auf bis zu 75
Prozent der Auftragssumme, bedarf der Zustimmung des Kunden.
§ 8 Rechte Tobias Langer bei Zahlungsverzug des Kunden
(1) Die Übergabe des
Quellcodes und die Einräumung der Nutzungsrechte werden gem. § 158 Abs. 1 BGB erst wirksam, wenn der
Auftraggeber die geschuldete Vergütung samt bisheriger Auslage vollständig bezahlt hat. Tobias
Langer behält sich bei Zahlungsverzug des Kunden das Recht vor, alle Leistungen zu sperren, bis der
Kunde alle rückständigen Zahlungen vollständig erbracht hat. Die Pflicht des Kunden, seine
vertraglich vereinbarten Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, besteht auch für die Zeit der Sperrung
der Leistungen durch Tobias Langer ungekürzt fort.
§ 9 Urheberrechte an Leistungen des Auftragnehmers
(1) An den im Rahmen des
Vertrags vom Auftragnehmer angefertigten bzw. zur Verfügung gestellten Dokumenten wie z.B. Texten
und Dokumentationen räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die für den Geschäftsbetrieb
erforderliche Anzahl an einfachen Nutzungsrechten ein, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung und
sonstigen Umarbeitung. Zur Ausübung dieser Rechte ist der Auftraggeber auch nach Beendigung dieses
Vertrags berechtigt.
(2) Die Rechte an der Verbreitung und die öffentliche Zugänglichmachung
solcher Dokumente durch den Auftraggeber sind im Angebot benannt und vertraglich geregelt.
§ 10 Vertragsdauer
(1) Die Vertragsdauer ist im Angebot geregelt.
(2) Das
Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Jede Kündigung bedarf zur
Wirksamkeit der Schriftform.
§ 11 Geheimhaltung, Rückgabe von Unterlagen
(1) Die Vertragsparteien
verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag zugänglich werdenden
Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder die als Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnisse erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten, es sei denn, die Informationen
sind ohne Verstoß gegen diese oder andere Geheimhaltungsverpflichtungen öffentlich bekannt. Soweit
es der Vertragszweck nicht erfordert, machen sie keine Aufzeichnungen und Mitteilungen an Dritte.
(2) Beide Parteien stellen durch geeignete Vereinbarungen mit ihren Mitarbeitern, Beauftragten
und sonstigen Personen, die bestimmungsgemäß im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages mit
vertraulichen Informationen der Gegenseite in Berührung kommen, sicher, dass auch diese die
Geheimhaltungspflichten aus Abs. 1 berücksichtigen.
§ 12 Mitarbeiter des Auftragnehmers
(1) Alle Mitarbeiter des Auftragnehmers
bleiben dem Auftragnehmer weiterhin disziplinarisch zugeordnet. Die Weisungsbefugnis steht allein
dem Auftragnehmer zu. Das gilt insbesondere im Hinblick auf Arbeitszeiten und Urlaubsplanung.
(2) Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich gegenseitig zur Loyalität. Beide werden
daher während der Zusammenarbeit und weitere 24 Monate danach die im Projekt eingesetzten
Mitarbeiter weder einstellen, auf eigene Rechnung oder über einen Dritten beschäftigen.
§ 13 Aufrechnungsverbot
(1) Gegen Forderungen des Auftragnehmers kann der
Auftraggeber nur aufrechnen, wenn er die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung vom Auftragnehmer
unbestritten ist oder hierüber ein rechtskräftiger Titel besteht.
§ 14 Gerichtsstand, Erfüllungsort
(1) Erfüllungsort ist der Sitz des
Auftragnehmers.
(2) Gerichtsstand ist, sofern dies wirksam vereinbart werden kann, Braunschweig.
(3) An einem Schlichtungsverfahren nehmen wir in Streitfällen teil.
§ 15 Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel
(1) Die Verträge unterliegen
deutschem Recht.
(2) Änderungen und Ergänzungen von Angeboten oder Verträgen bedürfen der
Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über das Abweichen von der Schriftform. Diesem
Erfordernis genügen ein Fax und eine E-Mail.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam
sein oder werden oder sollte sich eine Regelungslücke herausstellen, so berührt dies die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Falle werden die Parteien die ungültige Bestimmung bzw.
die Regelungslücke durch eine rechtlich zulässige Bestimmung ersetzen, die dem ursprünglich
verfolgten wirtschaftlichen Zweck so nahe wie möglich kommt.
Stand: 01.01.2020